Hygiene- und Verhaltensregeln

(21.03.2022)

Mit Blick auf die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 15. März 2022 beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelungen bis 2. April 2022 Gebrauch macht. Für den Tennissport und die Trainer:innen bleiben bis dahin alle Regeln unverändert. Es gilt die 3-G Regelung.

Das heißt, die Sportausübung ist für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

  • Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Das aktuellste Corona-Update und entsprechende Detail-Informationen des BTV finden sich hier:

https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html